Abo-Fallen - häufige Masche von unseriösen Händlern

Betrug BildAbo-Fallen sind eine häufige Masche von unseriösen Händlern, die darauf abzielen, dass Kunden regelmäßig und unbemerkt zu hohe Beträge für ein angeblich kostenloses oder sehr günstiges Produkt bezahlen. Häufig wird hierbei ein Probe-Abonnement angeboten, das sich nach Ablauf automatisch in ein teures Abo verwandelt. Die Kündigung ist dann oft sehr schwer oder gar nicht möglich.

Die Masche ist vor allem dann erfolgreich, wenn sie gut getarnt ist. Daher sollten Kunden besonders aufmerksam sein und sich genau informieren, bevor sie ein Angebot abschließen – insbesondere dann, wenn es sich um ein kostenloses oder stark vergünstigtes Produkt handelt. Auch die Nutzungsbedingungen sollten genau gelesen und verstanden werden.

Ein weiterer Tipp: Händler müssen ihren Kunden gemäß EU-Verbraucherrecht eine 14-tägige Widerrufsfrist einräumen. Wer also unsicher ist, sollte das Angebot nicht abschließen und sich stattdessen an den Händler wenden.

Ein typisches Beispiel für die Abofalle ist das kostenlose Testangebot für eine Zeitschrift: Der Verbraucher muss lediglich die Versandkosten übernehmen und erhält dafür die angepriesene Zeitschrift zugeschickt. Was viele nicht wissen: Nach Ablauf des kostenlosen Testzeitraums wird das Abo automatisch verlängert – und zwar zu einem deutlich höheren Preis. Bei der Kündigung stoßen Betroffene oft auf Schwierigkeiten, da die Konditionen sehr unübersichtlich sind oder die Kündigungsfristen sehr kurz sind.

Manche Händler versuchen Betroffene sogar davon abzuhalten, ihr Abo zu kündigen.

Auch bei anderen Produkten und Dienstleistungen gibt es die Abofalle: Online-Spiele, Dating-Portale, Gewinnspiele und vieles mehr. Die Masche ist immer die gleiche: Der Händler bietet ein kostenloses oder stark vergünstigtes Angebot an, versteckt die Kosten aber in den AGBs oder informiert den Kunden nicht ausreichend über die Bedingungen.

Betroffene sollten in einem solchen Fall zunächst versuchen, das Abo telefonisch oder per E-Mail zu kündigen. Wenn dies nicht möglich ist, hilft oft ein Brief an den Händler weiter. Die Adresse sollte dabei möglichst im Impressum des Anbieters zu finden sein. In dem Schreiben sollte der Betroffene genau erklären, warum er das Abo kündigen möchte und auf welchem Weg er den Vertrag abgeschlossen hat (zum Beispiel per Telefon, Online-Formular oder E-Mail). Wichtig ist außerdem, dass der Betroffene seine Kontaktdaten hinterlässt, damit der Händler ihm mitteilen kann, wann die Kündigung wirksam wird.

Falls das Abo nach wie vor nicht gekündigt werden kann oder der Händler sich weigert, den Kundenwünschen nachzukommen, hilft oft eine Beschwerde bei der Verbraucherzentrale. Diese können Betroffene telefonisch oder per E-Mail erreichen.

Je nachdem, in welchem Bundesland der Kunde wohnt, gibt es unterschiedliche Ansprechpartner. Die Verbraucherzentrale hilft auch dabei, eine form- und fristgerechte Kündigung zu erstellen.

Falls all diese Maßnahmen nicht helfen, kann sich der Betroffene an einen Anwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob der Vertrag überhaupt wirksam abgeschlossen wurde und ob die Kündigungsfristen eingehalten wurden. In manchen Fällen ist es auch möglich, den Vertrag gerichtlich auflösen zu lassen.

Betroffene sollten sich in jedem Fall Zeit nehmen, um sich genau zu informieren, bevor sie ein Angebot abschließen. Denn nur wer weiß, worauf er sich einlässt, kann auch vermeiden, in eine Abo-Falle zu tappen.